EXISTENZGRÜNDUNG

Mit dem Sprung in die Selbständigkeit wird eine bedeutende Entscheidung für das ganze Leben gefällt. Aus diesem Grund ist dieser Schritt reiflich zu durchdenken und gut vorzubereiten. Wir unterstützen Sie gern dabei und bieten Ihnen Beratungen an, für die sie einen Zuschuss in Höhe von 50 % bis zu 75% erhalten können.

 

Gründungsberatung (Vorgründungsberatung)

Bevor Sie sich selbständig machen:

Der Freistaat Sachsen gewährt einen Zuschuss in Höhe von pauschal 400 € je Tagewerk (500 € bei Nachfolgeregelungen) bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Den Zuschuss zum Beraterhonorar gibt es von der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Wir unterstützen Sie bei der Lösung folgender Schwerpunkte:

 

· Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungs- bzw. 

  Unternehmenskonzepts

· Sicherung und Optimierung der Finanzierung

· Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts

· Markterschließung

· Standortsuche

· Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien

· Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau

 

Förderung unternehmerischen Know-hows

Sie sind bereits selbständig.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Die Bemessungsgrundlage und Fördersätze betragen: 


Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. 


Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. 


Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. 


Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:


- im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und


- im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50% der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.



 

Gern beraten wir Sie individuell zu Ihrem Vorhaben und unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Zuschüsse. Treten Sie mit uns in Kontakt.